Sachverständiger für Nachhaltiges Bauen (STI)

” Nach erfolg­rei­cher Prü­fungs­teil­nah­me darf ich die Bezeich­nung „Sachverständige/r für Nach­hal­ti­ges Bau­en (STI)“ füh­ren”

Der Abschluss als „Sachverständige/r für Nach­hal­ti­ges Bau­en (STI)“ berech­tigt zur Ein­rei­chung von Pro­jekt­be­wer­tun­gen zur Kon­for­mi­täts­prü­fung und Zer­ti­fi­zie­rung durch das STI.